Ab dem 1. Januar 2026 senkt die Bundesregierung die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe dauerhaft auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro kWh. Für viele handwerkliche Produktionsbetriebe – etwa Metallbau, Lebensmittelhandwerk, Tischlerei oder Bauhandwerk – bedeutet das spürbar niedrigere Energiekosten und langfristige Planungssicherheit. Durch die Entlastung gewinnen Betriebe Liquidität, können Investitionen leichter stemmen und…